Vorstellung des Systems und der Grundsätze der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht ist das tragende Prinzip der Sozialversicherung in Deutschland. Per Gesetz (Sozialgesetzbuch) wird bestimmt,
wer versicherungspflichtig ist. Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer und Auszubildende.
Folgende Soziale Abgaben gibt es:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Insolvenzgeldumlage (Zahlt Arbeitgeber allein.)
- Unfallversicherung (Zahlt Arbeitgeber allein. Beiträge abhängig von Gefahrklassen, die für den Betrieb gelten.)
- Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - U1
An dieser Versicherung nehmen nur Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Zahlt Arbeitgeber allein.
Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt (also nicht einheitlich).
- Umlage für Mutterschaftsaufwendungen - U2
An dieser Versicherung nehmen seit 2006 alle Firmen teil. Zahlt Arbeitgeber allein. Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen
Krankenkasse festgelegt (also nicht einheitlich).
Diese Belastung zu drücken sollte sowohl im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012
Ausführliche Informationen zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung