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Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen sich die Unternehmen auf einen immer härter werdenden Kampf um qualifizierte Arbeitnehmer einstellen. Die Belegschaften werden immer älter und die Krankheitskosten werden steigen. Psychische und chronische Erkrankungen nehmen zu.
Mit einem effizienten betrieblichen Gesundheitsmanagement lassen sich Unfälle vermeiden, Kosten für Behandlungen senken und die Arbeitsfähigkeit fördern.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird steuerlich gefördert.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind steuerfrei:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen
Die Vorschrift konnte erstmals im Jahr 2008 angewendet werden (§ 52 Abs. 4c EStG).
Damit gelten folgende Voraussetzungen:
§ 20 SGB V (Prävention und Selbsthilfe):
(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.
(2) Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 und nach den §§ 20a und 20b sollen insgesamt im Jahr 2006 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,74 Euro umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen.
§ 20a SGB V (Betriebliche Gesundheitsförderung):
(1) Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. § 20 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach Absatz 1 arbeiten die Krankenkassen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zusammen. Sie können Aufgaben nach Absatz 1 durch andere Krankenkassen, durch ihre Verbände oder durch zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften (Beauftragte) mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen und sollen bei der Aufgabenwahrnehmung mit anderen Krankenkassen zusammenarbeiten. § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches und § 219 gelten entsprechend.
Auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie unter Publikationen - Fachbeiträge die Publikation "Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hilfe der Balanced Scorecard".
Weitere Informationen bietet die Initiative Neue Qualität der Arbeit (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) unter www.inqa.de.
Das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung DNBGF geht auf eine Initiative des Europäischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung ENWHP zurück und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS und vom Bundesministerium für Gesundheit BMG unterstützt.
Die AOK bietet ein Portal zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Viele Unternehmen haben den Nutzen und die Wichtigkeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung bereits erkannt und betriebliche Programme und Projekte erfolgreich eingeführt. Betriebliche Gesundheitsförderung erhält die Ressourcen der Beschäftigten.
Der TÜV NORD CERT bietet eine Zertifizierung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement nach den Regeln einer Managementsystemprüfung an. Er unterstützt Betriebe damit bei der Entwicklung eines effizienten Gesamtsystems.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) nach TÜV SÜD Life Service Standard ist ein Managementansatz, der alle Funktionseinheiten eines Unternehmens umfasst und in ein bestehendes Managementsystem integriert werden kann. Wenn Sie BGM-Know-how für die betriebliche Praxis erwerben möchten, können Sie sich zielgerichtet zum BGM- und Präventionsmanager TÜV qualifizieren. In einer modularen Ausbildung vermittelt die TÜV SÜD Akademie praxisnahes Wissen für die Einführung eines strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Unternehmen.