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Arbeitsmittel

Lohnsteuer-Richtlinien 2011
R 19.3 Arbeitslohn (Auszug)

....
(2) Nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft und damit nicht als Arbeitslohn sind u.a. anzusehen
1. der Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel,
....

Eine endgültige Überlassung von Arbeitsmitteln (Übergang in das Eigentum des Arbeitnehmers) ist jedoch grundsätzlich steuerpflichtig.

Folgende Beispiele kommen in Betracht:

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