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"Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht."
Als Arbeitgeberdarlehen zählen nicht:
| Echtes Darlehen liegt vor. | Ein echtes Darlehen ist nicht gewollt. |
|---|---|
| Es müssen ausreichende Bestimmungen über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und ggf. Sicherstellung getroffen worden sein. | Es existieren keine Bestimmungen über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und ggf. Sicherstellung. |
| Es liegt kein Zufluss von Arbeitslohn vor. | Es liegt Zufluss von Arbeitslohn vor. |
Zu beachtende Rechengrößen und Grenzwerte:
Ein lohnsteuer- und damit auch sozialversicherungsrechtlich zu beachtender Zinsvorteil aus einem Arbeitgeberdarlehen entsteht nur dann, wenn der vom Arbeitnehmer zu zahlende Zins unter dem bei Vertragsabschluss aktuellen marktüblichen Zins liegt.